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- 22. Jan. 2021
- 1 Min.
Wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit: NEU: FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen
Liebe Patientinnen und Patienten, bitte beachten Sie, dass auch in Arztpraxen ab sofort die FFP2-Maskenpflicht gilt. Deshalb ist der Zutritt mit einer normalen Mund-Nasen-Maske oder einer anderweitigen Bedeckung von Mund und Nase nicht mehr zulässig. Bitte legen Sie Ihre FFP2 Maske bereits vor Betreten der Praxis an - das betrifft auch die Treppenhäuser. Vielen Dank für Ihr Verständnis! #Corona #FFP2 #Maskenpflicht #GegenseitigerSchutz #Arztpraxis #Praxisbesuch