Das HausarztZentrum
Wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit: NEU: FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen
Aktualisiert: 28. Aug. 2021
Liebe Patientinnen und Patienten,
bitte beachten Sie, dass auch in Arztpraxen ab sofort die FFP2-Maskenpflicht gilt.
Deshalb ist der Zutritt mit einer normalen Mund-Nasen-Maske oder einer anderweitigen Bedeckung von Mund und Nase nicht mehr zulässig.
Bitte legen Sie Ihre FFP2 Maske bereits vor Betreten der Praxis an -
das betrifft auch die Treppenhäuser.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!

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