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  • AutorenbildDas HausarztZentrum

Wir bitten um Ihre Aufmerksamkeit: NEU: FFP2-Maskenpflicht in Arztpraxen

Aktualisiert: 28. Aug. 2021

Liebe Patientinnen und Patienten,

bitte beachten Sie, dass auch in Arztpraxen ab sofort die FFP2-Maskenpflicht gilt.


Deshalb ist der Zutritt mit einer normalen Mund-Nasen-Maske oder einer anderweitigen Bedeckung von Mund und Nase nicht mehr zulässig.


Bitte legen Sie Ihre FFP2 Maske bereits vor Betreten der Praxis an -

das betrifft auch die Treppenhäuser.


Vielen Dank für Ihr Verständnis!




#Corona #FFP2 #Maskenpflicht #GegenseitigerSchutz #Arztpraxis #Praxisbesuch


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